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Häusliches Arbeitszimmer: Anwendungsschreiben des BFM vom 02.03.2011

Steuer-News des Haufe-Verlages / Automatische Aktualisierung alle 4 Stunden

Ausländische Vorsteuer ab 2010 in Deutschland anfordern

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Pflichtangaben nach § 6 Teledienstgesetz

Pflichtangaben nach § 6 TDG
Die gesetzliche Bezeichnung "Steuerbevollmächtigter" wurde in der Bundesrepublik Deutschland / Bundesland Rheinland-Pfalz verliehen.

Ich gehöre der folgenden als Aufsichtsbehörde fungierenden Kammer an:
Steuerberaterkammer Rheinland Pfalz
Hölderlinstraße 8
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 95210-0
Fax: 06131 - 95210-40
http://www.sbk-rlp.de/

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
- Berufsordnung (BOStB)
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter obiger Adresse eingesehen werden.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer
http://www.bstbk.de/ derzeit (Stand Juni 2002) unter
- Ihr Steuerberater
- Berufsrecht

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letzte Aktualisierung:
24/11/11

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