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Pflichtangaben nach § 6 TDG Die gesetzliche Bezeichnung "Steuerbevollmächtigter" wurde in der Bundesrepublik Deutschland / Bundesland Rheinland-Pfalz verliehen.
Ich gehöre der folgenden als Aufsichtsbehörde fungierenden Kammer an: Steuerberaterkammer Rheinland Pfalz Hölderlinstraße 8 55131 Mainz Tel.: 06131 - 95210-0 Fax: 06131 - 95210-40 http://www.sbk-rlp.de/
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: - Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) - Berufsordnung (BOStB) - Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter obiger Adresse eingesehen werden.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundessteuerberaterkammer http://www.bstbk.de/ derzeit (Stand Juni 2002) unter - Ihr Steuerberater - Berufsrecht
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